Handelspolitik: Vorrang für Menschenrechte

Foto: Matthias Ripp

Internationaler Handel kann zu wechselseitigen Wohlstandsgewinnen beitragen. Dazu ist es aber unerlässlich, dass die Handelsbeziehungen nicht Asymmetrien verstärken und dass vor allem negative Auswirkungen auf Menschen und Umwelt vermieden werden.

Seit dem Scheitern der Doha-Runde der Welthandelsorganisation (World Trade Organisation, WTO) setzt die Europäische Union vermehrt auf bilaterale Handelsabkommen. Dabei schließt die EU mit Staaten oder Staatenbünden (etwa Mercosur) Handelsabkommen ab, die zwar menschenrechtliche und ökologische Aspekte beinhalten. Diese sind aber in der Regel unzureichend oder mit keinen entsprechenden Sanktionsmechanismen bei Nichteinhaltung versehen.

Die Liberalisierung von Märkten darf keinen höheren Stellenwert als Menschenrechte und Umweltschutz genießen! Gerade die Öffnung von Agrarmärkten, die in allen Handelsabkommen der EU vorgesehen ist, begünstigt in der Regel agroindustrielle Produktion, die nachweislich im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen und Zerstörung von Ökosystemen steht. Deshalb muss gerade im Agrarbereich, aber natürlich auch in allen anderen Sektoren, die Menschenrechtskonformität gesichert werden können. Kann dies nicht erzielt werden, muss von weiteren Liberalisierungsschritten – insbesondere im Bereich der Landwirtschaft – Abstand genommen werden.

Welthaus fordert:

  • Menschenrechte und Nachhaltigkeit: Folgenabschätzungen müssen etabliert werden. Klauseln, die die Einhaltung internationaler Arbeits-, Umwelt-, und Menschenrechtsnormen vorschreiben, müssen Vorrang vor den handelspolitischen Vereinbarungen genießen.
  • Monitoring: Instanzen, die partizipativ gestaltet und gut operationalisierbar sind, müssen eingeführt werden.
  • Beschwerdemechanismen: Die Etablierung von leicht zugänglichen Beschwerdemechanismen ist dringend notwendig.
  • Sanktionsmechanismen: Die Nichteinhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards (z.B. Pariser Klimaabkommen) muss sanktionierbar sein.
  • Transparenz: Alle Dokumente müssen interessierten Gruppen – vor allem zivilgesellschaftlichen Gruppen – zugänglich gemacht werden und einer ständigen Überprüfung mit den Menschenrechts- und Nachhaltigkeitsverpflichtungen unterworfen werden.

Das Schließen von Handelsabkommen ohne Einhaltung und Erfüllung der oben angeführten Mindestanforderungen würde dem Menschenrechtsanspruch der Europäischen Union zuwiderlaufen und kann nicht akzeptiert werden!

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