Politikkohärenz im Interesse nachhaltiger Entwicklung

Wir können die erste Generation sein, der es gelingt, Armut zu beseitigen, und gleichzeitig vielleicht die letzte Generation, die noch die Chance hat, unseren Planeten zu retten.

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Diese Worte finden sich in der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der UNO wieder, die gleichzeitig die Chancen und Herausforderungen unserer Zeit zum Ausdruck bringt. Die internationale Staatengemeinschaft hat diesen Aktionsplan im Jahr 2015 beschlossen. Die darin enthaltenen Ziele für Nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals) integrieren die ökologische, soziale und ökonomische Dimension von nachhaltiger Entwicklung und zielen darauf ab, Armut weltweit zu beenden und die Lebensperspektiven aller Menschen zu verbessern.

Damit die Agenda 2030 umgesetzt werden kann, braucht es eine ganzheitliche Politik. Hilfreich dafür ist das Konzept der Politikkohärenz im Interesse nachhaltiger Entwicklung (Policy Coherence for Development, PCSD), das im österreichischen und EU-Recht verankert ist.

Andere Politikbereiche sollen die Erreichung entwicklungspolitischer Ziele also nicht behindern, sondern diese nach Möglichkeit unterstützen. So geht es vor allem darum, negative Auswirkungen von Politiken der Industrieländer auf Entwicklungs- und Schwellenländer zu vermeiden und gleichzeitig Synergien zwischen unterschiedlichen Politikbereichen zu bilden. Zu diesen Politikbereichen zählen unter anderem:

Forderungen für die Umsetzung von Politikkohärenz im Interesse nachhaltiger Entwicklung:

  • Die österreichische Bundesregierung sollte unterschiedliche Politikbereiche (z.B. Agrar- oder Handelspolitik) aufeinander so abstimmen und gestalten, dass sie entwicklungspolitische Ziele und Maßnahmen unterstützen. Nur mit einer kohärenten Politik im Interesse einer nachhaltigen Entwicklung (PCSD) können die UN-Nachhaltigkeitsziele erreicht werden. Die österreichische Bundesregierung sollte sich verstärkt auch auf europäischer Ebene für eine bessere Abstimmung unterschiedlicher Politikbereiche im Sinn einer nachhaltigen Entwicklung einsetzen.
  • Die österreichische Bundesregierung sollte eine zentrale Instanz für die Umsetzung von PCSD auf höchster politischer Ebene einrichten, die im Falle von politischen Inkohärenzen oder gegensätzlichen Interessen nach klaren Kriterien Entscheidungen treffen kann.
  • Die österreichische Bundesregierung sollte festlegen, wer welche Verantwortlichkeit und Kompetenz in Bezug auf PCSD in der Verwaltung innehat.
  • Die österreichische Bundesregierung sollte zur Erreichung der übergeordneten Entwicklungsziele im Sinne eines ganzheitlichen Politikverständnisses und von PCSD die barrierefreie Partizipation der relevanten Stakeholder, insbesondere des Parlaments, der Zivilgesellschaft und der wissenschaftlichen Institutionen gewährleisten.
  • Bei Gesetzesentwürfen sollte die Bundesregierung bereits im Vorfeld sicherstellen, dass entsprechende Analysen verbindlich durchgeführt und die Auswirkungen von Gesetzen auf entwicklungspolitische Ziele überprüft werden.