Mit der Zerstörung riesiger Waldgebiete für Produkte in der EU soll bald Schluss sein. NGOs sehen mögliche Trendwende und fordern, auch soziale Aspekte zu berücksichtigen.
Heute übernehmen wir Verantwortung“ twitterte EU-Kommissar Virginijus Sinkevičius wenige Tage nach der Weltklimakonferenz von Glasgow, auf der sich 140 Regierungschefs zur Beendigung des weltweiten Waldverlustes bis 2030 bekannten. Gemeint war damit ein umfassendes Maßnahmenpaket, mit dem sichergestellt werden soll, dass nur Produkte und Agrarrohstoffe in die EU importiert werden dürfen, mit denen keine Entwaldung verbunden ist.
Die Zeit drängt. Schon 2013 hat die Kommission in einem Bericht auf den verheerenden Wald-Fußabdruck der EU hingewiesen. Passiert ist seitdem nicht viel. Wie damals ist die EU auch heute noch einer der größten Importeure von Produkten, die im engen Zusammenhang mit Entwaldung stehen. Nach Auffassung von Joachim Raich (Südwind) hätte der Gesetzesvorschlag durchaus „das Potential, eine Trendwende im Schutz globaler Wälder zu sein“. In diesem Zusammenhang sei der Kern des EU-Vorschlages, die Sorgfaltspflicht der Unternehmen, also nachzuweisen, dass ihre Produkte legal und entwaldungsfrei produziert worden sind, zwar positiv zu bewerten. Grundsätzlich seien aber noch große Lücken zu schließen.
Produkte in der EU dürfen nicht mit Menschenrechtsverletzungen in Verbindung stehen
Oliver Keller, Welthaus
Denn wichtige Ökosysteme wurden bisher nicht in den Gesetzesentwurf aufgenommen, obwohl sie genauso wichtig für den Klima- und Artenschutz sind. Laut Raich müssten selbstverständlich auch Savannen und Grasländer geschützt werden: „Nur Wälder zu schützen, droht die Zerstörung einfach in andere Regionen zu verlagern.“ Auch die Tatsache, dass viele entwaldungskritische Produkte in der Vorlage unberücksichtigt bleiben, sei kritisch zu sehen. Alle Produkte, die Umweltzerstörung verursachen, wie etwa Kautschuk und Mais, müssten in den Gesetzesentwurf aufgenommen werden. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass die Lücke die Umweltzerstörung zu den ausgeschlossenen Produkten verlagern könnte, meint Raich. „Damit Kleinbäuerinnen und Kleinbauern generell den Anforderungen des Gesetzes entsprechen können, bedarf es zusätzlich finanzieller und technischer Unterstützung von Seiten der EU.“
Welthaus sieht den Verordnungsvorschlag besonders kritisch in Bezug auf die Achtung international anerkannter Menschenrechte, die bisher vollständig aus dem Gesetz ausgeklammert wurden. „Hier geht es vor allem um die Rechte Indigener und lokaler Gemeinschaften, also konkret um das Thema Landraub“, meint Oliver Keller. „Es muss gewährleistet werden, dass Produkte, die in der EU angeboten werden, nicht mit Menschenrechtsverletzungen in Verbindung stehen“.
Zur Petition >> www.suedwind.at/waldschutz