Wir fordern eine verpflichtende Herkunfts- und Haltungskennzeichnung für Fleisch, Milch und Eier in der Gastronomie!
Unterstütze uns mit deiner Unterschrift!
- Weil du auch im Gasthaus bewusst entscheiden möchtest, was auf deinen Teller kommt.
- Weil der Konsum regionaler Produkte unsere Bauern und Bäuerinnen stärkt.
- Weil eine nachhaltige Produktion nicht nur entscheidend für unser Klima ist, sondern auch weltweit die Menschenrechte schützt.
Sehr geehrte Damen und Herren der neuen österreichischen Bundesregierung,
unsere Bäuerinnen und Bauern sind das Herz unserer regionalen Lebensmittelversorgung. Ihre Arbeit sorgt dafür, dass unsere Tische mit hochwertigen Produkten gedeckt sind und unsere Naturlandschaft erhalten bleibt – und gleichzeitig ist eine nachhaltig wirtschaftende Landwirtschaft zentral für den Schutz unseres Klimas und der Menschenrechte weltweit.
Kleinstrukturierte bäuerliche Betriebe geraten jedoch zunehmend unter Druck. Täglich schließen fünf Höfe für immer ihre Tore. Sie stehen in direkter Konkurrenz zur (internationalen) Agrarindustrie, die mit Monokulturen wichtige Ökosysteme in anderen Teilen der Welt (z. B. in Argentinien) zerstört, kleinbäuerliche Familien von ihrem Land vertreibt und den Markt mit Billigfleisch überschwemmt.
Damit Konsument:innen sich bewusst für regionale und qualitativ hochwertige Lebensmittel entscheiden und so heimische und nachhaltig arbeitende Betriebe unterstützen können, müssen sie wissen, woher die Produkte kommen und wie die Tiere gehalten wurden. In der Gastronomie ist das bisher jedoch meist intransparent.
Daher brauchen wir:
Eine verpflichtende Herkunfts- und Haltungskennzeichnung für Fleisch, Milch und Eier in der Gastronomie!
Für uns, unsere Tiere, das Klima und Menschenrechte weltweit – Handeln Sie jetzt, treten Sie in Dialog mit Landwirtschaft und Gastronomie und beschließen Sie die verpflichtende Kennzeichnung!
Mit freundlichen Grüßen
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FAQ zur Petition
Wer sind „wir“?
Wir, Alianza Österreich-Argentinien, sind ein Bündnis argentinischer und österreichischer Bauern und Bäuerinnen, deren Verbände sowie kirchlicher- und nichtkirchlicher, entwicklungspolitischer Organisationen (INCUPO und Welthaus).
In den vergangenen zwei Jahren haben wir uns im Austausch miteinander ein Bild gemacht: Wie hängt die österreichische mit der argentinischen Landwirtschaft zusammen, insbesondere tierhaltende Betriebe? Warum lastet auf der familiären Landwirtschaft beider Länder so ein enormer Druck? Was können wir tun, um die familiäre Landwirtschaft beider Länder zu stärken, und nachhaltige landwirtschaftliche Praktiken zu fördern? (>> Näheres zum Projekt ALIANZA Österreich – Argentinien)
Wir sind überzeugt, dass eine nachhaltige Tierhaltung möglich und nötig ist, denn sie ist zentral für die Lösung der Krisen unserer Zeit. Viele Betriebe zeigen bereits, wie es geht. Wir haben Themen identifiziert, die unsere besondere Aufmerksamkeit erfordern und konkrete Forderungen für Österreich und Argentinien bzw. den internationalen Kontext dazu erarbeitet, sowie die hier vorliegende Forderung zur Kennzeichnungspflicht in der Gastronomie. Wir unterstützen uns gegenseitig im Einbringen dieser Forderungen an die Verantwortlichen.
Um diesen Weg erfolgreich zu gehen, brauchen wir eine breite Allianz und neue Formen des politischen Dialogs. Schließt euch uns an und lasst uns zusammen an einer gemeinsamen Zukunft arbeiten!
Inwiefern betrifft meine Ernährung Menschenrechte und Klima weltweit?
Ein Beispiel dafür ist die Sojaproduktion. Die hohe Nachfrage nach tierischen Produkten führt zu einem enormen Sojabedarf. In Europa liegt der Selbstversorgungsgrad für Soja – das insbesondere für Futtermittel benötigt wird – bei nur 5 %. Der Rest wird importiert, vor allem aus Lateinamerika, insbesondere aus Brasilien und Argentinien. Insgesamt importiert die EU rund 34 Mio. Tonnen; nach Österreich kommen circa. 500.000 Tonnen. 80-90 % davon sind gentechnisch verändert (GVO-Soja). In Österreich ist der Anbau von GVO-Soja zwar verboten, der Import jedoch erlaubt. Als Futtermittel wird es bei Mastrindern und insbesondere Schweinen eingesetzt. Einerseits reicht die österreichische Sojaproduktion nicht zur deckenden Versorgung aus, andererseits ist Importsoja günstiger als heimisches bzw. europäisches, gentechnik-frei produziertes Soja. Für die Schweinebranche, die sehr günstig produzieren muss, da die Nachfrage nach Fleisch mit höheren Standards gering ist, ist oftmals das Importsoja die beste Option. Gesetzlich verboten ist der Einsatz von GVO-Soja für alle Bio-Produkte. Auch in der gesamten Milchwirtschaft, Legehennenhaltung und Geflügelmast wird seit über zehn Jahren gentechnikfrei gefüttert.
Argentinien ist der drittgrößte Sojaproduzent weltweit und zählt zu den fünf weltweit größten Fleischexporteuren. Für den Anbau von Soja werden riesige Flächen genutzt, und fruchtbare Böden durch unnachhaltige Praktiken ausgelaugt. Das führt zur ständigen Suche nach neuem Land, oft auf Kosten von Urwäldern und Weiden, die essenziell für die Regulierung des Klimas sind und zudem Biodiversitätshotspots sind. Trotz der Umwandlung von Weiden in Ackerland ist die Rindfleischproduktion nicht zurückgegangen. Einerseits wurde die Produktion in Feedlots intensiviert, in denen tausende Tiere auf engem Raum gehalten werden und mit energiereichem und leicht verdaulichem Futter in kurzer Zeit gemästet werden. Andererseits wurde die Viehhaltung in ökologisch sensible Gebiete verlagert, was zusätzlich zur Rodung wertvoller Wälder beiträgt.
Zusätzlich werden die Menschen, die auf diesem Land leben und es bewirtschaften, vertrieben. Oft unter Lebensgefahr. Großflächige Monokulturen mit gentechnisch veränderten Pflanzen erfordern zudem den intensiven Einsatz von Pestiziden, die Mensch und Natur schaden. Dieses vorherrschende landwirtschaftliche Modell verdrängt kleinere, familiäre Betriebe und indigene Gemeinschaften, die das Land nachhaltig bewirtschaften und Lebensmittel für ihre Gemeinschaft und die Bevölkerung herstellen.
Auch Fleisch (Fleisch- und Fleischwaren sowie Lebendtiere) wird trotz hoher Selbstversorgungsgrade in beträchtlichen Mengen importiert (s. Grafik). Die Selbstversorgungsgrade liegen in Österreich bei Schweine- und Rindfleisch bei über 100 %. Die Importe umfassen hohe Anteile von Edelteilen. Neben geregelten Einfuhrquoten für qualitativ hochwertig produziertes Fleisch darf ebenso Fleisch mit weniger hohen Qualitätsstandards importiert werden.
Abb.1 Inlandsverbrauch und Einfuhr von Fleisch in Tonnen (Statistik Austria 2022)
Warum ist die Stärkung der heimischen Landwirtschaft für den Klimaschutz, die Landschaft und die Gesellschaft wichtig?
Nachhaltig wirtschaftende Betriebe erfüllen eine zentrale Rolle in der Versorgung der Bevölkerung mit gesunden und regionalen Lebensmitteln. So ernährt ein/e Landwirt:in in Österreich im Schnitt hundert Menschen. Die Leistungen der familiären Landwirtschaft gehen jedoch weit über die Produktion von Lebensmitteln hinaus. Auf vielfältige Weise erfüllt sie ökologische, soziale und ökonomische Funktionen: Familiäre Landwirtschaft stellt Arbeitsplätze im ländlichen Raum sicher und hält eine Mindestbesiedelung aufrecht (besonders in Berggebieten und benachteiligten Regionen). Sie sichert ein vielfältiges und lebendiges Sozialgefüge und leistet Beiträge für Infrastruktur und Kultur am Land.
Durch die Kleinteiligkeit der Kulturflächen sorgt sie für biologische Vielfalt. Ihre Tiere helfen dabei, Nährstoffkreisläufe zu schließen und wertvolle Landschaften zu erhalten. Wie Almen, die wir zur Erholung nutzen. Nachhaltig bewirtschaftete Weiden, Äcker und Wälder helfen, den Klimawandel zu bekämpfen, die Biodiversität zu erhalten und zu fördern und Katastrophen, wie z. B. Hochwasser, vorzubeugen. Als Gesellschaft müssen wir daher Bauern und Bäuerinnen bestmöglich darin unterstützen, eine nachhaltige Landwirtschaft betreiben zu können.
Wie kann eine Herkunfts- und Kennzeichnungspflicht heimische landwirtschaftliche Betriebe stärken?
Eine entsprechende gekoppelte Kennzeichnung von Herkunft und Produktionsform für österreichische tierische Produkte führt zu einer Aufwertung dieser Produkte, einzelner Betriebe und der heimischen Landwirtschaft als Gesamtes.
In Österreich gibt es im internationalen Vergleich bereits hohe Produktionsstandards. Z. B. ist die Käfighaltung von Hühnern in Österreich seit 2008 für herkömmliche und seit 2020 für ausgestaltete Käfighaltung verboten. Erstere ist in der EU seit 2012 verboten. „Ausgestaltete“ Käfige, in denen die Hennen etwas mehr Platz als in herkömmlichen Käfigen haben und in Gruppen in Etagen gehalten werden, sind in der EU noch erlaubt. Die Haltungsform für Importe aus Nicht-EU-Ländern ist nicht geregelt. So sind die meisten der rund 1,6 Millionen Eier, die Österreich täglich als Schaleneier und in verarbeiteter Form importiert, Käfigeier – was durch die fehlende Kennzeichnung jedoch nicht ersichtlich ist.
Österreichische Konsument:innen schätzen Regionalität. Österreichischen Produkten sollte dementsprechend im direkten Vergleich der Vorzug gegeben werden. Eine Koppelung der Kennzeichnung (Herkunft- und Produktionsform) wertet somit die österreichische Landwirtschaft als Gesamtes auf, auch bei Produkten mit niedrigster Haltungsstufe.
Negativen globalen Trends, wie dem Import von Produkten, die bereits im Inland in hoher Qualität produziert werden, könnte zusätzlich entgegengearbeitet werden: So unterliegen z. B. die Importe von Rindfleisch aus Argentinien der sogenannten Hilton Quote, die die Einfuhr von hoch qualitativem Rindfleisch zwar begrenzt, aber ermöglicht. Der Import von Edelteilen und unter hohen Standards produzierten Produkten (die aber durch die größeren Maßstäbe ungleich günstiger produzieren können) wirkt sich preisdrückend auf jene Fleischteile aus, mit denen auch die österreichischen Produzent:innen höhere Preise erzielen können.
Warum eine Kennzeichnungspflicht speziell für die Gastronomie?
Österreichische Bauern und Bäuerinnen arbeiten hypertransparent, d. h. es gibt sehr genaue Aufzeichnungen darüber, wie sie was produzieren. An den Stellen, an denen die Produkte hauptsächlich gekauft oder konsumiert werden (Einzelhandel, Gemeinschaftsverpflegung, Gastronomie) fehlt diese Transparenz aber noch größtenteils. Konsument:innen wird somit die Möglichkeit genommen, frei entscheiden zu können, was sie kaufen und konsumieren möchten.
Im Handel muss beispielsweise bei bestimmten Lebensmitteln, wie Frischobst und -gemüse, Olivenöl und Honig sowie bei unverarbeiteten Eiern, verpacktem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch und verpacktem sowie unverpacktem Rindfleisch die Herkunft angegeben sein. Transparenz zur Haltung – mit Ausnahme von Eiern – gibt es allerdings nicht, außer man leistet sich Bioprodukte oder vertraut auf den undurchsichtigen Dschungel an individuellen Siegeln der Handelsketten. Obwohl 2023 angekündigt, fehlt bis jetzt eine einheitliche Kennzeichnung von Fleisch. In Deutschland wurde ein entsprechendes Gesetz bereits umgesetzt. In der Gemeinschaftsverpflegung muss seit 1. September 2023 in Österreich die Herkunft, aber nicht die Haltungsform von Fleisch, Milch und Eiern verpflichtend ausgewiesen werden.
In der Gastronomie fehlt eine verpflichtende Kennzeichnung von Herkunft und Produktionsform derweil komplett. Dabei ist Gastronomie ein wichtiger Ort für Konsum: Mehr als ein Drittel der Ausgaben der Österreicher:innen für Ernährung werden für Essen in der Gastronomie ausgegeben. Außerdem zeigt eine im März 2024 durchgeführte Umfrage von Foresight Research, dass sich 81 Prozent der befragten Österreicher:innen für eine klare Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln in der Gastronomie ausspricht.
Welche Produkte sollen gekennzeichnet werden?
Grundsätzlich ist eine durchgehende Kennzeichnung aller Lebensmittel wünschenswert. Da Veränderung leichter in kleinen Schritten passiert, schlagen wir vor, sich einer durchgehenden Kennzeichnung aller Lebensmittel langsam anzunähern und dabei auch auf Machbarkeit und Verantwortlichkeiten Acht zu geben.
Unsere Forderung bezieht sich auf tierische, nicht bis wenig verarbeitete Lebensmittel, bei denen für Gastronom:innen Herkunft und Haltungsform leichter nachvollziehbar sein sollte. Im Detail betrifft das:
- unverarbeitete und minimal verarbeitete Lebensmittel (Fleisch, Fisch, Innereien, Eier, Milch)
- verarbeitete Zutaten, die aus natürlichen Lebensmitteln gewonnen und für die Zubereitung von Speisen verwendet werden (z.B. Butter, Sauerrahm, Joghurt)
- verarbeitete Lebensmittel, konservierte, eingelegte oder fermentierte Lebensmittel, die nur wenige Zutaten enthalten (z. B. geräucherter Fisch, Schinken, Käse)
Hochverarbeitete Produkte beinhalten i. d. R. eine Vielzahl von Zutaten, die eine Ausweisung für Gastronom:innen schwer bis unmöglich machen. Hier bzw. wo notwendig, auch bei den zuvor genannten Produkten, sind auch Hersteller:innen in der Bringschuld.
Wie kann sichergestellt werden, dass eine Kennzeichnungspflicht kleinere und mittlere Betriebe in Gastronomie und Landwirtschaft stärkt und nicht schwächt?
Kleine und mittlere gastronomische und landwirtschaftliche Betriebe sind bereits jetzt von überbordender Bürokratie stark belastet. Oft fehlen ihnen die Ressourcen, die steigenden Anforderungen ohne Einbußen umsetzen zu können. Umso wichtiger ist eine entsprechende Unterstützung und Einbindung solcher Betriebe in die Ausarbeitung und Umsetzung einer Kennzeichnungspflicht:
- Vertreter:innen der betroffenen Branchen, wie Gastronomie und Landwirtschaft, die unterschiedliche Größen und Strukturen repräsentieren, müssen in die Ausarbeitung eines entsprechenden Gesetzes eingebunden werden, d. h. ihre aktive Mitsprache und Mitgestaltung sichergestellt werden.
- Landwirtschaftliche Betriebe, die ihre Produktion nachhaltiger gestalten wollen, müssen durch finanzielle Mittel und Beratung derart unterstützt werden, dass sie die notwendigen Veränderungen umsetzen können.
- Gastronomische Betriebe müssen in der Umsetzung eines solchen Gesetzes dahingehend unterstützt werden, dass eine praktikable Umsetzung gewährleistet ist und ein massiver Mehraufwand sowie zusätzliche Kosten vermieden werden.
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