Teilnahmebedingungen

Das Gewinnspiel von Welthaus Diözese Graz-Seckau, nachfolgend Veranstalterin genannt, ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.

Ablauf des Gewinnspiels 

Das Gewinnspiel startet mit 01. Dezember 2025 00:00 und endet am 31. Jänner 2026 23:59. Innerhalb dieses Zeitraums erhalten Teilnehmer:innen an unserer Umfrage zur Neuausrichtung der Mediathek die Möglichkeit, am Gewinnspiel teilzunehmen.

Teilnahme

Um an dem Gewinnspiel teilnehmen zu können, müssen Sie die Umfrage zur Neuausrichtung der Mediathek.

Nach Teilnahmeschluss eingehende Anmeldungen werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt. Pro Schulklasse nimmt nur eine übermittelte Anmeldung am Gewinnspiel teil. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.

Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen ab 18 Jahren, die die Umfrage zur Neuausrichtung der Mediathek vollständig ausfüllen und anschließend eine formlose E-Mail an die in der Umfrage angegebene E-Mail-Adresse fristgerecht senden.

Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligte Personen und Mitarbeiter:innen von Welthaus. Zudem behält sich die Veranstalterin vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise (a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels, (b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (c) bei unlauterem Handeln oder (d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.

Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns

Zu gewinnen gibt es ein WeltSpiel.

Die Gewinner:in wird spätestens fünf Werktage nach Teilnahmeschluss unter Ausschluss der Öffentlichkeit nach dem Zufallsprinzip ermittelt. Die Benachrichtigung erfolgt per E-Mail.

Sollten die angegebenen Kontaktdaten fehlerhaft sein, ist die Veranstalterin nicht verpflichtet, richtige Adressen auszuforschen. Etwaige Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhafter Kontaktdaten ergeben, gehen zu Lasten der Gewinner:in.

Die Gewinner:in ist verpflichtet, die Annahme des Gewinns spätestens binnen 7 Werktagen nach Gewinnbenachrichtigung zu bestätigen und den Gewinn anzufordern. Die genaue Vergabe des Gewinns erfolgt nach Beendigung des Gewinnspiels unter Rücksprache mit dem/der Gewinner:in. Sollte der/die Gewinner:in die Annahme des Gewinns innerhalb der Frist von 7 Werktagen aus welchen Gründen auch immer nicht bestätigen bzw. anfordern oder den Gewinn innerhalb der vierwöchigen Frist aus welchen Gründen auch immer nicht abholen, verfällt der Gewinnanspruch. Die Veranstalterin behält sich in diesem Fall das Recht vor, einen bzw. eine neue Gewinner:in zu ermitteln.

Eventuell für den Versand der Gewinne anfallende Kosten übernimmt die Veranstalterin.

Beendigung des Gewinnspiels

Die Veranstalterin behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.

Datenschutz

Für den Erhalt des Gewinnes ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der/Die Teilnehmer:in versichert, dass die von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß und richtig sind. Die Veranstalterin weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten ausschließlich von der Veranstalterin zur Durchführung des Gewinnspiels erhoben, gespeichert und genutzt werden.

Anwendbares Recht 

Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an die Veranstalterin zu richten. Kontaktmöglichkeiten finden sich im Impressum.

Das Gewinnspiel der Veranstalterin unterliegt ausschließlich dem Recht des Bundesstaat Österreich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ein Umtausch sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich.

Salvatorische Klausel 

Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.