Ernährungssouveränität

Welthaus setzt sich für das Menschenrecht auf ausreichende, gesunde und lokal angepasste Ernährung ein.

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„Ernährungssouveränität ist das Recht der Völker auf gesunde und kulturell angepasste Nahrung, nachhaltig und unter Achtung der Umwelt hergestellt. Sie ist das Recht auf Schutz vor schädlicher Ernährung. Sie ist das Recht der Bevölkerung, ihre Ernährung und Landwirtschaft selbst zu bestimmen. Ernährungssouveränität stellt die Menschen, die Lebensmittel erzeugen, verteilen und konsumieren, ins Zentrum der Nahrungsmittelsysteme, nicht die Interessen der Märkte und der transnationalen Konzerne.“ Mehr dazu: Erklärung von Nyéléni

Ernährungssouveränität stellt somit das Recht auf selbstbestimmten Lebensmittelanbau, die Interessen und die Inklusion der ländlichen Bevölkerung in den Mittelpunkt. Ländliche Entwicklung, die Bewahrung natürlicher Ressourcen und das Erhalten und Schaffen nachhaltiger Lebensgrundlagen werden dabei vor allem aus der Perspektive von Kleinbäuerinnen und -bauern verstanden, umgesetzt und politisch eingefordert.

Welthaus unterstützt in den Projektländern Partnerorganisationen, die sich genau für diese Rechte einsetzen. Gemeinsam stärken wir Menschen dabei, ihre Ernährungslage zu verbessern – durch klimatisch angepasste Landwirtschaft, verbesserte Techniken bei Anbau, Ernte und Lagerung sowie Zugang zu lokalen Märkten.

Ernährungssouveränität ist nicht nur die Basis der Arbeit in Projektländern, sie stellt auch eine wesentliche Grundlage der entwicklungspolitischen Bildungs- und Lobbyingarbeit von Welthaus dar.